Der Kindergarten bleibt einmal im Jahr für mindestens 3 Wochen geschlossen. Darüber hinaus kann der KinÂderÂgarten geschlossen bleiben:
- an den Fortbildungstagen des Personals, höchstens 5x im Jahr,
- zwischen Weihnachten und Neujahr,
- am Rosenmontag und Faschingsdienstag,
- am Gründonnerstag,
- am Freitag nach Christi Himmelfahrt,
- am Freitag nach Fronleichnam.
Der Kindergarten behält sich vor, aus gegebenem Anlass die Einrichtung zu schließen, einzelne Gruppen zu schließen oder nur einen Notdienst anzubieten.