Kosten

Für den Besuch des Kindergartens sind im Voraus jeweils zum Ersten des Monats für den laufenden Monat die auf dem Beiblatt aufgeführten Gebühren zu entrichten. Der Beitrag muss durchgehend bezahlt werden. Auch bei Krankheit oder Urlaub des Kindes. Er kann nur bargeldlos durch Bankeinzug beglichen werden.

Ab 1. September 2019 werden 12 Monate abgerechnet.

Jeweils zu Beginn eines neuen Jahres bzw. eines Kindergartenjahres kann eine Angleichung der Gebühren an die laufenden Kosten erfolgen. Die jeweils gültige Preisliste sehen Sie in Ihrem Buchungszeitenformular.

Änderung der Kindergartengebühren

Der Staat Bayern und die Stadt München bezuschussen, mit der Münchner Förderformel, von 01.09.2019 bis 31.08.2024 alle Kindergartenplätze folgendermaßen:

Buchungszeitkategorieüber 3 bis 4 Std.über 4 bis 5 Std.über 5 bis 6 Std.über 6 bis 7 Std.über 7 bis 8 Std.über 8 bis 9 Std.über 9 Std.
Elternentgelde in Euro
(einkommens­unabhängig)
38 €48 €58 €69 €79 €90 €100 €
Abzüglich Beitragszuschuss
Tatsächliches Elternentgeld
(nach Abzug des Beitragszuschusses)
0 €0 €0 €0 €0 €0 €0 €

Ab 1. September 2024 werden die Kindergartenplätze folgendermaßen, vom Staat Bayern und der Stadt München, mit der Münchner Kitaförderung, folgendermaßen bezuschusst:

Buchungskategorie über 3 bis 4 Stundenüber 4 bis 5 Stundenüber 5 bis 6 Stundenüber 6 bis 7 Stunden über 7 bis 8 Stunden über 8 bis 9 Stundenüber 9 Stunden
Elternbeitrag in Euro
(Einkommensunabhängig)
38€48€58€69€79€90€100€
Abzüglich Beitragszuschuss
Tatsächliches Elternentgelt
(nach Abzug des Beitragszuschusses)
0€0€0€0€0€0€0€

FAQ zum neuen KITA-Fördersystem – muenchen.de sollten Sie Fragen zu der neuen Förderung haben.

Die Verpflegungspauschale beträgt monatlich 90,– Euro.

Änderung der Buchungszeiten
Änderungen sind immer 4 Wochen vor Monatsende möglich. Der Antrag hierzu ist schriftlich bei der Gruppenleitung abzugeben.