Unser ausführliches Konzept

1. Wir stellen uns vor

1.1. Träger der Einrichtung

Unsere Kindertagesstätte St. Pius wird in kath. Trägerschaft durch den Trägervertreter, i. d. Regel der Pfarrer geführt und ergänzt und unterstützt die Familie in ihrer Erziehungsaufgabe, gemäß der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des KJHG und des BayKiBig.

Damit erfüllt der Kindergarten einen von Staat, Gesellschaft und Kirche anerkannten Erziehungs- und Bildungsauftrag. Er erhält seine Eigenprägung durch das im katholischen Glauben gründende Welt- und Menschenbild. Der Kindergarten gehört zur Kath. Kirchenstiftung Hl. Kreuz, Kita-Verbund Giesing und ist somit in die kirchliche Gemeinschaft einbezogen. Für die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kinder-garten ist der Träger verantwortlich.

 

1.2. Plätze, Gruppen, Zeiten

  • genehmigte Platzzahl: 122
  • Gesamtöffnungszeit, Std./Woche: 50 Std.
  • Gesamtschließtage: 26 – 29
  • Gruppen: 5
  • Gruppenzusammensetzung: alters- und nationengemischt

1.3. Leitbild und Ziele unserer Arbeit

„Im Unterricht fragte die Lehrerin uns einst, was wir einmal werden wollen. Ich antwortete ,glücklich‘, woraufhin die Lehrerin meinte, ich hätte die Frage nicht verstanden. Ich entgegnete darauf, sie hätte das Leben nicht verstanden.“ John Lennon

Glückliche Menschen streiten weniger, sind kreativer, lernen leichter und wissen worauf es im Leben wirklich ankommt. Je früher wir beginnen die Persönlichkeit durch Vermittlung von positiven Haltungen und Einstellungen, durch unsere Authentizität und unser Vorbild, zu stärken, desto größer ist die Chance körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen. Ein glücklicher Mensch ist ein Mensch der für sich den Sinn im Leben gefunden hat. Der achtsam mit sich, seinen Mitmenschen und der Natur umgeht, der in sich ruht, sich selbst akzeptiert und andere toleriert.

Für eine gelingende Lebensgestaltung, aus eigenem Willen, muss ich mir der eigenen Kräfte, Begabungen und Ressourcen bewusst werden. Dann kann ich bewusst Ziele setzen und eigene Entscheidungen treffen. Wir müssen lernen mit eigenen Ängsten, Frustrationen und Schwächen umzugehen, und die innere Balance finden. Die Kinder lernen, dass das Leben nicht nur aus flüchtigen Glücksmomenten besteht, sondern uns auch herausfordert und nicht jede Krise im Leben eine Katastrophe bedeutet. Glückliche Menschen haben ein Selbstkonzept entwickelt, den Sinn im Leben, als das Leben selbst erfahren. Die Grundvoraussetzung für „Glück“ – verstanden als innere Harmonie – sind, Geborgenheit und ein gesundes Selbstwertgefühl.

Was brauchen Kinder um zu glücklichen und selbstbestimmten Menschen zu werden?

  • Wie lernen Kinder körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu erlangen?
  • Sich bei Gott geborgen und sich von IHM geliebt fühlen
  • Sich als Person mit allen Ängsten und Talenten ernst genommen, respektiert, toleriert und ermutigt fühlen
  • Durch positive Verstärkung, durch Lob, aber auch durch konstruktive Kritik
  • Erlernen von Konfliktlösungsmöglichkeiten
  • Selbstwirksamkeit: das Bewusstsein, kompetent zu sein und selbstständig etwas bewirken zu können
  • Authentische Erwachsene, Vorbilder, an denen man sich orientieren kann, die positive Haltungen und Einstellungen zum Leben vermitteln und vorleben
  • Erwachsene die nicht permanent gestresst sind, sondern Spaß und Freude am Leben haben
  • Eine Gesellschaft, in denen es sich wertgeschätzt, aufgehoben, geborgen und willkommen fühlt
  • Zeit und Möglichkeit haben sich auszuprobieren
  • Enttäuschungen und Scheitern erleben dürfen, und daran  wachsen
  • Erleben von stabilen Beziehungen (Bindungen)
  • Beziehung zu anderen Menschen leben, in Beziehung zueinander treten
  • Selbstreflexion üben, Gefühle und Empfindungen kennen lernen, beobachten, benennen und damit umgehen lernen
  • Gesunde Ernährung, ausreichend Bewegung und richtige Körperhygiene kennen lernen und als selbstverständlich leben

Uns ist es wichtig, dass die Kinder Werte wie: Offenheit, Respekt, Toleranz und Achtung vor dem anderen Menschen erfahren und in ihr Lebenskonzept aufnehmen. Die Kinder sollen Ehrlichkeit und gemeinsames Füreinander und Miteinander als Grundprinzip demokratischen Handelns erleben.

1.3.1. Unser Bild vom Kind

Jedes Kind ist ein von Gott geliebtes Kind, Gott liebt alle Kinder gleichermaßen.

Kinder bedürfen eines besonderen Schutzes. Als Mitarbeiter in der Arbeit mit Kindern sind wir uns dieser Verantwortung bewusst.

Jedes Kind kommt als kompetenter Säugling zur Welt. Bereits unmittelbar nach der Geburt beginnt der Säugling seine Umwelt zu erkunden und mit ihr in Austausch zu treten.

Jedes Kind unterscheidet sich durch seine Persönlichkeit und Individualität von anderen Kindern. Es bietet ein Spektrum einzigartiger Besonderheiten durch sein Temperament, seine Anlagen, Stärken, Bedingungen des Aufwachsens, seine Eigenaktivität und sein Entwicklungstempo.

Kinder haben Rechte – universell verankert in der UN-Kinderrechtskonvention. Sie haben das Recht auf bestmöglichste Bildung von Anfang an. Ihre Persönlichkeit, Begabung und geistig- körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung zu bringen, ist oberstes Ziel ihrer Bildung. Sie haben ein Recht auf umfassende Mitsprache und Mitgestaltung bei ihrer Bildung und allen weiteren sie betreffenden Entscheidungen.

1.3.2. Kinderschutz und Kinderrechte
1.3.2.1. Kinder haben Rechte:

  • Jedes Kind hat das Recht auf Chancengleichheit, egal aus welcher Bildungsschicht, aus welchem Land, welcher Religion oder mit welcher Hautfarbe.
  • Jedes Kind hat das Recht auf Bildungsteilhabe. Darunter verstehen wir z. B. Besuche in Kino, Theater, Konzerte, Ausflüge z. B. zum Bauernhof, in die Bibliothek und in die Natur, Förderung aller Lebenskompetenzen und Bereiche durch dem Entwicklungsstand angepasste Angebote in allen Bereichen z. B. Literatur und Sprache, Musik, Kreativität und Bewegung.
  • Jedes Kind hat das Recht auf Geborgenheit, sicherer Bindung und Beziehung.
  • Jedes Kind hat das Recht auf gewaltfreien Erziehung. Jedes Kind hat das recht auf wertschätzende Sprache, auf Schutz vor verbaler Gewalt.
  • Jedes Kind hat das Recht auf auf Sicherheit und Frieden, und ohne Angst vor Gewalt leben zu können.
  • Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Zuneigung und Wertschätzung. Das Kind wird wahrgenommen, die Erwachsenen gehen auf die Bedürfnisse der Kinder ein. Sie trösten das Kind wenn es traurig ist, sich weh getan hat. Jedes Kind wird so angenommen wie es ist.
  • Jedes Kind hat das Recht auf Wertschätzung, z. B. Lob, Anerkennung, verlässliche Absprachen. Bedürfnisse werden gesehen und akzeptiert und ernst genommen.
  • Jedes Kind hat das Recht auf Partizipation und Meinungsfreiheit. Jedes Kind muss die Möglichkeit haben ihre Lebenssituation ihrem entsprechenden Entwicklungsstand gemäß mitzugestalten und mitzubestimmen, z. B. Wo, ob und mit wem es spielen will, wann es Brotzeit machen will, wie viel es zu Mittag essen will, an welchen Angebot, und wann, es teilnehmen will. Jedes Kind darf seine Meinung sagen ohne dafür kritisiert oder zensiert zu werden. Die Meinung des Kindes wird wahr – und ernst genommen. Das Kind kann experimentieren und sich ausprobieren, in verschiedener Umgebung und mit verschiedenen Materialien und Techniken. Jedes Kind kann seine Meinung vertreten, z. B. In Kinderkonferenzen, Morgenkreisen, oder sich auch mit Anliegen oder Beschwerden an ihre Bezugserzieherin wenden.
  • Jedes Kind hat da Recht auf gesunde Nahrung und ausreichend zu trinken.
  • Jedes Kind hat das Recht auf Ruhe und Entspannung und Bewegung.
  • Jedes Kind hat das Recht sich zu beschweren, z. B. Wenn ein Kind sie ärgert, ihnen weh tut, wenn ein Erwachsener sie nicht gut behandelt.
  • Jedes Kind hat das Recht auf Hygiene, Gesundheit und Körperpflege, z. B. vor und nach dem Essen sich die Hände zu waschen, stets ordentlich gewaschen und auch dem Wetter entsprechend gekleidet zu sein, auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchung, ärztliche Betreuung bei Krankheit.
  • Jedes Kind hat das Recht auf seine Gefühle und Befindlichkeiten, z. B. Traurigkeit, Wut, Ärger aber auch Freude und Fröhlichkeit.
  • Jedes Kind hat das Recht auf Privatsphäre. Beim Umziehen in der Toilette wird die Türe geschlossen, das Kind darf sich in die Kuschelecke zurückziehen, wenn es alleine sein will, das Kind darf auch alleine spielen, oder einfach nur so da sitzen und die Welt vorbei ziehen lassen.
  • Das Kind hat das Recht nur berührt zu werden, wenn es das möchte in den Arm nehmen, über den Kopf streicheln, auf dem Schoß sitzen. Es dürfen keine Fotos von Kindern für private Zwecke benutzt werden.
  • Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor sexuellen Ãœbergriffen, es darf NEIN sagen zu Küsschen und Berührungen die es nicht möchte.
  • Jedes Kind hat das Recht von Erwachsenen zu lernen, auch in Bezug und dem Schutz vor sexuellen Ãœbergriffen, das heißt, auch Erwachsenen sagen NEIN zu Küsschen auf dem Mund, Küsschen allgemein, an den Busen fassen usw. Kinder haben das Recht auch hiervon Erwachsenen zu lernen wie man sich klar abgrenzen kann.
  • Jedes Kind hat das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Es darf keine körperlichen und seelischen Strafen geben (anschreien, Klaps auf den Po, „ich mag Dich nicht mehr“, „Du machst mich traurig“) Demütigungen und Bloßstellungen.
  • Regeln müssen festgelegt werden und mit den Kindern besprochen werden um die Kinder vor sich selbst und anderen zu schützen (z. B. Umgang mit Spielgeräten, Messer, Scheren usw.).
  • Jedes Kind hat das Recht auf nachvollziehbare und verlässliche Regeln und Grenzen, die mit den Kindern besprochen werden und den Kindern eine unbeschwerte und sichere Handlungs- und Lebensweltwelt ermöglichen.
  • Jedes Kind hat das Recht auf Hilfe bei körperlichen und seelischen Misshandlungen.
  • Jedes Kind hat das Recht vor Gefahren geschützt zu werden (sichere Umgebung: sichere Steckdosen, Sicherung vor scharfen Gegenständen, Sicherung vor Medikamenten, Alkohol, Drogen, Reinigungsmittel, fremden Menschen und Gefahren im Straßenverkehr.
  • Jedes Kind hat das Recht auf eine unbeschwerte, entspannte und heitere Kindheit, auf Lachen und Fröhlichkeit. Erwachsene übernehmen Verantwortung und Sorge für das Wohl, und die körperliche, geistige und seelische Gesundheit und Entwicklung des Kindes.

1.4. Unser Team

In unserer Kindertagesstätte St. Pius werden die Kinder von 9 Erzieherinnen und 7 Kinderpflegerinnen in Kleinteams betreut. Darüber hinaus stehen der Einrichtung 1 Hausmeister, 2 Raumpflegerinnen, 1 Bürokraft und 1 hauswirtschaftliche Kraft zur Verfügung.

1.5. Gesetzliche Vorgaben

Unsere pädagogische Arbeit basiert auf den Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBig). Dieses beinhaltet nicht nur pädagogische Ziele, sondern gibt u.a. auch festgelegte Rahmenbedingungen in der Organisation vor, die es einzuhalten gilt. So sieht das Gesetz z. B. eine festgelegte Personalquote vor, die nicht überschritten werden darf, zum Wohle der Kinder.

Beobachtung und anschließende Dokumentation ist seit langem ein wichtiger Teil der pädagogischen Arbeit. Die Beobachtung und Dokumentation von Lernsituationen wird zum Schlüssel für Bildung, weil durch die Dokumentation für die Kinder, Eltern und Pädagogen die Bildungsgeschichte der Kinder nachvollziehbar ist. Bei der Beobachtung wird grundsätzlich eine positive Haltung dem Kind gegenüber eingenommen, dessen Individualität wird wahrgenommen und wertgeschätzt.

1.5.2. Vorkurs Deutsch

„Vorkurs Deutsch“-Kurse werden in den beiden letzten Kindergartenjahren des Kindes zur Sprachförderung zusätzlich in der Kindertagesstätte und in der dem Kind zugehörigen Grundschule durchgeführt. Am Vorkurs Deutsch Kurs nehmen alle Kinder (mit Migrationshintergrund und deutsche Kinder) teil, die vor dem Schuleintritt besondere Deutschförderung benötigen.

1.5.3. Die Umsetzung des Schutzauftrages

Unsere Kindertagesstätte ist seit 2012 verpflichtet den Schutzauftrag des § 8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wahrzunehmen. Dies geschieht u. a. durch folgende Maßnahmen:

Erweitertes Führungszeugnis
Unser Personal, sowie auch alle Praktikanten und ehrenamtlichen Mitarbeiter, können ein erweitertes, positives Führungszeugnis vorweisen, nach § 30 Absatz 1. Die Vorlage und Aktualität stellt der Träger sicher. Das Führungszeugnis wird alle 5 Jahre aktualisiert.

Unsere Mitarbeiterinnen aus dem Team nehmen regelmäßig an Informations- und Fortbildungsveranstaltungen zum Kinderschutz und zur Prävention teil. Eine kollegiale Beratung und Austausch im Team finden in festen Abständen statt.

Beratungsgespräche für Eltern werden jederzeit angeboten, und bei Bedarf auch eine insoweit erfahrene Fachkraft (iseF) hinzugezogen. In konkreten Fällen bedeutet das, dass wir als Einrichtung im Falle eines Bekanntwerden oder eines begründeten Verdachts auf Kindeswohlgefährdung aus dem privaten Umfeld umgehend eine erste Einschätzung im Team vornehmen. Die Dokumentation steht auch hier im Vordergrund und ist Basis für die weiteren Schritte und Maßnahmen, die wir für das Kindeswohl einleiten. Die Dokumentation und das Thema Schutzauftrag ist für alle Mitarbeiter verpflichtend (Vorsorgenachweis der Eltern § 3 AVBayKiBig).

Bei der Anmeldung zum Besuch der Kindertagesstätte sollen die Personenberechtigten eine Bestätigung der Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung (Untersuchung U1 bis U9 sowie J1) vorlegen.

1.5.4. Kinderschutz

Kinder bedürfen eines besonderen Schutzes. Als Mitar-beiter in der Arbeit mit Kindern sind wir uns deswegen unserer hohen Verantwortung gegenüber Kindern bewusst. Wir wissen darum, dass wir von ihnen als Vorbilder im Leben wahrgenommen werden. Wir wissen ebenso, dass uns die Kinder anvertraut sind und wir deswegen eine Mitverantwortung dafür haben, dass sie in einem für sie hilfreichen und förderlichen Umfeld aufwachsen.

Wann liegt eine Gefährdung des Kindeswohls vor?
Eine rechtliche Einordnung:
Der Begriff „Kindeswohl“ bezeichnet in unserer Rechtsprechung (Sozialgesetzbuch VIII, § 8a) das Recht des Kindes auf Wohlergehen und eine gesunde Entwicklung. Eine Gefährdung kann also immer dann vorliegen, wenn das Wohlergehen eines Kindes sowie seine gesunde Entwicklung in Gefahr sind, oder gestört werden. Eine solche Gefährdung kann entweder durch Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch geschehen. 

Kindeswohlgefährdung kann also dadurch entstehen, dass dem Kind seine Rechte vorenthalten werden, siehe „Rechte der Kinder“.

Eine sichere Feststellung einer Kindeswohlgefährdung muss durch vorschnelle Verdächtigungen/Beschuldigungen vermieden werden.

Unsere Einrichtung hat sich seit 2012 freiwillig verpflichtet den Schutzauftrag des § 8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wahrzunehmen. Diese ist vertraglich in der Münchner Vereinbarung zum Kinderschutz gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII festgeschrieben.

Notfallplan bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung:

  1. Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung erkennen,
    alle Mitarbeiter sollen in der Lage sein, Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen. Darunter fallen körperliche und seelische Vernachlässigung sowie Misshandlung und sexuelle Gewalt.
  2. Nimmt eine Mitarbeiterin wichtige Anhaltspunkte
    für eine Gefährdung eines Kindes wahr muss die Einrichtungsleitung informiert werden.
  3. Gespräche mit Kollegen und Fachkräften
    Falls Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen werden zeitnah im Kollegium, in Supervisionen und mit Fachkräften die Beobachtungen und Einschätzungen der Anhaltspunkte besprochen.
  4. Erstgespräche mit Kindern und Eltern
    Es ist wichtig das das Vertrauen des Kindes bei dem eine Gefährdung vermutet wird zu erhalten. Die Kinder sollen wissen, dass wir uns um sie kümmern. Bei den Gesprächen mit den Eltern/Erziehungsberechtigten soll ebenfalls Vertrauen aufgebaut werden, so dass Eltern Hilfen für sich und die Kinder annehmen können.
  5. Eine Gefährdungseinschätzung
    wird im Gespräch mit und durch eine insofern erfahrenen Fachkraft festgelegt. Gemeinsam mit dieser insofern erfahrenen Fachkraft wird eine Einschätzung des Gefährdungsrisikos vorgenommen und es werden Vorschläge erarbeitet, welche erforderlichen Hilfen nötig und erforderlich sind, um das Gefährdungsrisiko abzuwenden. Die Fallverantwortung bleibt auch nach Hinzuziehen der insoweit erfahrenen Fachkraft bei der Einrichtung. Bei der Einschaltung der insofern erfahrenen Fachkraft werden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet. Eine insofern erfahrene Fachkraft im Sinne des §8a ist eine Person, die über folgende Qualifikationen verfügt:
    - einschlägige Berufsausbildung (z. B. Sozialpädagogik, Psychologie, Medizin)
    - Qualifizierung durch nachgewiesene Fortbildungen mindestens 3 Jahre Praxiserfahrung im Umgang mit Vernachlässigung, Misshandlung und sexueller Gewalt
    - Kenntnisse zu Formen und Ursachen von Kindeswohlgefährdung
    - Kenntnisse zu Gewaltdynamiken gegen Kinder und Jugendliche sowohl in familiären Beziehungen als auch in Einrichtungen
    - Einschätzungsfähigkeit der Erziehungskompetenzen und Veränderungsfähigkeiten von Eltern/ Erziehungsberechtigten
    - Kenntnisse über geeignete Interventionsmöglichkeiten
    - Kenntnisse der verschiedenen Hilfsangebote (z.B. Kinder und Jugendhilfe, Gesundheitshilfe, Schule) und Beurteilungsfähigkeit der fallspezifischen Wirkungsweise)
    - Kenntnisse über rechtliche Grundlagen u. a. zur Übermittlungsbefugnis, Haftungsrisiken, zu Fragen der Verfahrensschritte bei gerichtlicher Ermittlung
    - 
    Kompetenz zur kollegialer Beratung
    - Kenntnisse, um Fachkräfte in der Reflexion der eigenen Rolle und der Entwicklung von Handlungsstrategien unterstützen zu können
    - Interkulturelle Kompetenz und Genderkompetenz
    - Erfahrungen in der Kooperation mit Fachkräften öffentlicher und freier Träger der Jugendhilfe sowie mit weiteren Einrichtungen z. B. Gesundheitshilfe, Polizei
    - persönliche Eignung, insbesondere Belastbarkeit, professionelle Distanz, Urteilsfähigkeit
  6. Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und Kindern
    Bei der Erarbeitung geeigneter und notwendiger Hilfen zum Schutz des Kindes werden die Eltern/Erziehungsberechtigten sowie das Kind von der zuständigen Fachkraft mit einbezogen, soweit hierdurch der Schutz des Kindes nicht infrage gestellt wird. Der Träger /Fachkraft stellt die Beteiligung der Kinder bei der Erarbeitung der geeigneten und notwendigen Hilfen gemäß §8a SGB VIII in entsprechender Weise sicher. Entsprechend des Entwicklungsstandes der Kinder bei der Einschätzung des Gefährdungsrisikos einbezogen. Ergibt sich aus den Gesprächen die Erforderlichkeit, dass zur Sicherung des Kindeswohls Hilfen in Anspruch genommen werden, so wirken die Fachkräfte bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hin. Hierzu werden insbesondere Wege und Möglichkeiten für die Inanspruchnahme solcher Hilfen aufgezeigt, und die Eltern/Erziehungsberechtigten werden zur Annahme dieser Angebote motiviert. Die Einrichtung/Träger/Fachkraft vergewissert sich, dass die vereinbarten Hilfen in Anspruch genommen werden und dass dadurch der Kindeswohlgefährdung wirksam begegnet werden kann.
  7. Informationen an das Jugendamt
    erscheinen dem Träger/Fachkraft die von den Eltern/Erziehungsberechtigten angenommen Hilfen als nicht ausreichend, wird von den Eltern/ Erziehungsberechtigten keine Hilfe oder diese nur unzureichend angenommen oder kann sich der Träger/Fachkraft nicht Gewissheit darüber verschaffen, ob durch die mit den Erziehungsberechtigten vereinbarten Hilfen der Kindeswohlgefährdung begegnet werden kann, so informiert er die Eltern/ Erziehungsberechtigten darüber, dass eine Information an das Jugendamt erfolgt. Neben der schriftlichen Information erfolgt ein persönliches Gespräch zwischen der Einrichtung/Träger/Fachkraft, den Eltern/Erziehungsberechtigten und des Jugendamtes zur Sicherung von Transparenz und Verbindlichkeit sowie zur Vereinbarung der weiteren Zusammenarbeit.
  • Jedes Kind ist kostbar, kostbarer als alle Schätze, Gold und Diamanten der Welt.
  • Jedes Kind ist ein einzigartiges Geschöpf Gottes, ein Kind Gottes.
  • Jedes Kind hat unser Liebe und unseren Schutz verdient.

 

1.6. Teilnahme an der Münchner Förderformel

Die Münchner Förderformel ist ein kommunales Finanzierungskonzept für mehr als 1100 Kindertageseinrichtungen in München. Durch die Richtlinie der Münchner Förderformel möchte der Gesetzgeber und die Stadt München erreichen, dass alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft, Kultur und Religionszugehörigkeit gleiche Erziehungs- und Bildungschancen in Betreuungseinrichtungen erhalten. Weitere Informationen zur Münchner Förderformel finden Sie im Internet unter: www.foerderformel.muc.kobis.de. Das Herzstück der Münchner Förderformel ist neben dem allgemeinen Faktor der Standortfaktor, der es Kindertagesstätten in ausgewiesenen Stadtgebieten ermöglicht zusätzliche finanzielle Mittel abzurufen. Dies mit dem Ziel, genau dort die Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit durch den Abbau von sozialer Benachteiligung zu erhöhen, wo es notwendig und sinnvoll ist. Die Münchener Förderformel ermöglicht uns die Finanzierung von zusätzlichen Erzieherinnen, so wie eine intensive pädagogische Arbeit mit den Kindern in Kleingruppen oder die individuelle Förderung mit dem einzelnen Kind. Verschiedene Projekte sind auch nur dadurch realisierbar.

2. Rahmenbedingungen

2.1. Personal

  • Siehe 1.4. Team

2.1.1. Weiterbildung des Personals

Damit unsere Einrichtung in der pädagogischen Förderung und Betreuung Ihrer Kinder immer höchsten Standard beibehält, ist es nötig, dass das Personal regelmäßig im Team und einzeln an folgenden Veranstaltungen, Besprechungen und Fortbildungen teilnimmt:

  • Wöchentliche Dienstkonferenz,
  • Plan und Projektbesprechungen,
  • Buch und Fachartikelbesprechungen,
  • Dienstplangestaltung,
  • Fortbildungsveranstaltungen
  • Kongresse und Informationsveranstaltungen

2.2. Aufnahme in den Kindergarten

Aufgenommen werden Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht. Die Anmeldung gilt grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr (Sept. – Sept.). Bei der Aufnahme ist für jedes Kind eine einmalige Aufnahmegebühr von 5 Euro zu entrichten.

2.3. Ferienordnung

Der Kindergarten bleibt einmal im Jahr für mindestens 3 Wochen geschlossen. Darüber hinaus kann der Kindergarten geschlossen bleiben:

  • an den Fortbildungstagen des Personals,
  • höchstens 5 x im Jahr,
  • zwischen Weihnachten und Neujahr,
  • am Rosenmontag und Faschingsdienstag,
  • am Gründonnerstag,
  • am Freitag nach Christi Himmelfahrt,
  • am Freitag nach Fronleichnam,

Der Kindergarten behält sich vor, aus gegebenem Anlass die Einrichtung zu schließen, einzelne Gruppen zu schließen oder nur einen Notdienst anzubieten.

2.4. Räumliche Ausstattung

Die Kindertagesstätte St. Pius besteht aus 5 Gruppen. Die Gruppen sind zusammengesetzt aus 25 alters- und nationengemischten Kindern.

Die Kindertagesstätte wurde von Architekten unter Berücksichtigung der pädagogischen Erfahrungen der Mitarbeiterinnen entworfen. Die Räume sind groß, hell und einladend und bieten Ihren Kindern viel Platz zum Spielen und Lernen.

Wir haben:

  • 5 Gruppenräume
  • 3 Ausweichräume
  • 1 Musikzimmer mit Klavier und Orff-Instrumenten
  • 1 sehr großen Turnsaal mit vielen Turngeräten
  • 2 Ausruheräume zum Ausruhen und Schlafen
  • 1 großer Hof
  • 1 kleiner Hof
  • 1 Wiese vor dem Haus

All diese Räume sind so gestaltet, dass sie den Bedürfnissen der Kinder entsprechen.

Ebenso wichtig für den guten Ablauf des Kindergartenalltags sind:

  • 1 Büro,
  • 1 Personalzimmer,
  • 1 Küche,
  • 1 Fachbibliothek,
  • 1 Bilderbuchbibliothek,
  • 1 Wasch- und Bügelraum,
  • 1 Papierkeller,
  • 2 Kellerräume für Requisiten,
  • 1 Archiv.

2.5. Lage

Unsere Tagesstätte St. Pius liegt an der Grenze Berg-am-Laim und Ramersdorf. Sie ist nur wenige Gehminuten von der MVG Haltestelle Innsbrucker Ring, Karl Preis Platz und Rosenheimer Str. entfernt. Deshalb ist unsere Einrichtung sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Unsere Nachbarn sind die netten Männer der Feuerwache 5. Unsere Kinder dürfen im Garten toben, und niemand beschwert sich.

2.6. Betreuungs- / Öffnungszeiten und Kosten

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Die Bringzeit ist bis 8.30 Uhr

Die Kernzeit von 4 Stunden im Kindergarten liegt in der Zeit von 8.30 Uhr – 12.30 Uhr, in dieser Zeit finden die Förderangebote statt, deswegen sollten die Kinder während dieser Zeit in der Einrichtung sein.

Für den Besuch der Kindertagesstätte sind im voraus jeweils zum Ersten des Monats für den laufenden Monat die auf dem Beiblatt aufgeführten Gebühren zu entrichten. Der Beitrag muss durchgehend bezahlt werden. Auch bei Krankheit oder Urlaub des Kindes. Er kann nur bargeldlos durch Bankeinzug über den Kindergarten St. Pius beglichen werden.

Ab 1.9.2019 werden 12 Monate abgerechnet. Jeweils zu Beginn eines neuen Jahres bzw. eines neuen Kindergartenjahres kann eine Angleichung der Gebühren an die laufenden Kosten erfolgen. Die jeweils gültige Preisliste sehen Sie in Ihrem Buchungszeitenformular.

Um allen Kindern gleiche Chancen bei der Wahl ihres Spielpartners, des Spiels und der Spielgeräte zu geben, sowie wegen der nötigen Tagesplanung müssen die Kinder bis 8.30 Uhr in den Kindergarten gebracht werden. Sollten Sie Ihr Kind aus dringenden Gründen später bringen, so benachrichtigen Sie uns bitte zuvor.

Die von Ihnen gewählte Buchungszeit ist verbindlich, bei unentschuldigtem zu spät Abholen des Kindes ist eine Gebühr von 5 Euro pro angefangene Stunde zu entrichten.

2.7. Änderung der Kindergartengebühren

Der Staat Bayern und die Stadt München bezuschussen ab 1.9.2019 alle Kindergartenplätze folgendermaßen:

Buchungszeitkategorieüber 3 bis 4 Std.über 4 bis 5 Std.über 5 bis 6 Std.über 6 bis 7 Std.über 7 bis 8 Std.über 8 bis 9 Std.über 9 Std.
Elternentgelde in Euro
(einkommens­unabhängig)
38 €48 €58 €69 €79 €90 €100 €
Abzüglich Beitragszuschuss
Tatsächliches Elternentgeld
(nach Abzug des Beitragszuschusses)
0 €0 €0 €0 €0 €0 €0 €

Die Verpflegungspauschale beträgt monatlich 90,– Euro.

2.8. Änderung der Buchungszeiten

Änderungen sind immer 4 Wochen vor Monatsende möglich. Eine Stundenhöherbuchung ist je nach Personalsituation möglich.

2.9. Erkrankung des Kindes

Bei Infektionskrankheiten, die lt. § 45 Abs. 1 und § 3 unter das Bundesseuchenschutzgesetz fallen (z. B. Windpocken, Läuse, Masern, Mumps, Röteln) ist die Erkrankung  unverzüglich der Leitung/ der Einrichtung zu melden.

Beim Besuch der Tagesstätte nach der Erkrankung wird eine ärztliche Bescheinigung über die Genesung des Kindes verlangt. Dies gilt auch für alle Arten von Durchfallerkrankungen.

2.10. Versicherungsschutz

Die Kinder sind nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO bei Unfällen versichert. Die Kinder müssen persönlich beim Erziehungspersonal abgegeben und abgeholt werden, sonst tritt der Versicherungsschutz nicht in Kraft.

2.11. Besonderheiten

Alle nicht sichtbaren Besonderheiten des Kindes sind dem Betreuungspersonal mitzuteilen. Darunter versteht man Allergien, körperliche und geistige Schwächen und Ähnliches. Mitteilungspflichtig sind auch Änderungen des Personenrechts, Anschrift, Telefonnummer und Arbeitsstelle.

2.12. Kündigung

Ein Kind kann vom weiteren Kindergartenbesuch ausgeschlossen werden, wenn:

  • es über 2 Wochen unentschuldigt fehlt.
  • die Gebühren über 1 Monat trotz Fälligkeit nicht entrichtet wurden,
  • die entsprechende Förderung des Kindes sowie die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich erscheint.

Der Träger hat bei der Kündigung eine Frist von 4 Wochen einzuhalten. Eltern können den Kindergartenplatz unter einer Einhaltungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.

Bei Eintritt in die Schule endet der Kindergartenbesuch mit Ablauf des Kindergartenjahres.

3. Pädagogische Arbeit mit Kindern im Alter von 3 – 6 Jahren

3.1. Ziele und Inhalte unserer Arbeit

  • Siehe auch 1.1. Leitbild und Ziele

3.2. Tagesablauf

Der Tagesablauf ist aufgeteilt in freies Spiel, Angebote und Projekte. Da das Spiel eine dem Kind entsprechende Tätigkeit ist, gründen alle Erziehungs- und Bildungsinhalte auf diesem Prinzip. Es ist die Grundlage unserer Pädagogik und durchzieht den gesamten Kindergartenalltag. Auf dieser Basis wechseln Bewegung und Ruhe, Rhythmik und Sport sowie Aufenthalte drinnen und draußen. Der Tagesablauf ist für die Kinder nachvollziehbar, zuverlässig und beruhigend gegliedert.

3.2.1. Freispielzeit

In der Freispielzeit können die Kinder selbst entscheiden mit wem, wo und was sie spielen wollen. Das ist auch Partizipation, die Selbstbestimmung des Kindes. Das Erziehungspersonal begleitet dabei die Kinder, beobachtet und gibt Hilfe zur Selbsthilfe, wenn es die Kinder wollen und brauchen.

3.2.2. Angeleitete Angebote

Grundlage der gezielten Angebote für die Kinder sind die Beobachtungen, der Bildungsplan, die jeweilige Situation der Kinder, und der Jahreskreis (Erntedank, St. Martin, Weihnachten usw.) Alle Bereiche, wie z. B. Bewegung, kreatives Gestalten, musische Erziehung, religiöse Angebote, Vorkurs Deutsch, Sprachkurse (Lieder, Reime, Bilderbücher, Rollenspiele usw.) werden berücksichtigt.

3.2.3. Projekte

Wir bieten den Kindern verschiedene Projekte zur Teilnahme, so z. B. das Kochprojekt, offenes Singen, kulturelle Ausflüge, Experimente, oder auch Natur und Umwelt, mit Kindern philosophieren, an.

Die Kinder entscheiden beim Morgenkreis, in einer Kinderkonferenz, wer bei welchem Projekt teilnehmen möchte.

3.2.4. Recht auf Regeln und Grenzen

Erwachsene setzen Kindern oftmals kaum noch Grenzen. Das macht Kinder orientierungslos und unsicher. Grenzen bedeuten nicht Einengung, sondern Orientierungshilfe, Sicherheit, Verlässlichkeit und Klarheit. Wir setzen den Kindern Grenzen, die für sie nicht einengend, sondern nachvollziehbar sind. Grenzen dürfen nicht starr sein, sondern müssen sowohl von den Erwachsenen, als auch von den Kindern hinterfragt und verändert werden können. Auch Kinder sollen und müssen zu ihrem eigenen Schutz Grenzen setzen lernen.

3.3. Basiskompetenzen

Unser Kindergarten arbeitet auf der Basis einer ganzheitlichen, elementaren, alters-und entwicklungsgemäßen, situationsorientierten Erziehung und Bildung. Die Fähig­keiten und Basiskompetenzen umfassen die Befähigung des Menschen, Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, sowie anzuwenden, und drücken sich im gesamten Wissen und Können des Menschen aus, z. B. im privaten Bereich, in der Lebensbewältigung, in der Arbeitswelt.

3.3.1. Soziale Kompetenzen, Emotionalität, soziale Beziehungen und Konflikte, und Persönlichkeitsbildung

Emotionale und soziale Kompetenzen sind Voraussetzung, dass ein Kind lernt, sich in die soziale Gemeinschaft zu integrieren. Sie sind mit sprachlichen und kognitiven Kompetenzen eng verknüpft. Soziales Verständnis setzt voraus, dass sich ein Kind kognitiv in andere einfühlen, hineinversetzen und deren Wünsche, Bedürfnisse und Gefühle erkennen kann. Dies ermöglicht das Verhalten anderer zu verstehen.

  • Siehe auch 3.3.1.4. Werte und Orientierungskompetenz und 3.3.1.5. Religiöse Bildung

3.3.1.1. Empathie, Kommunikation, Kooperationsfähigkeit und Konfliktmanagement
Im freien Spiel sowie in den gezielten Angeboten lernen die Kinder, sich in andere Menschen einzufühlen (Märchen, Rollenspiele). Sie lernen Gesprächsregeln und Ausdrucksformen der Kommunikation. Im Zusammenspiel mit anderen Kindern üben sie Kooperationsfähigkeit und können mit zunehmendem Alter mehr und mehr ihre Konflikte ohne Gewalt lösen. Sie lernen, mit Kritik umzugehen und diese konstruktiv umzusetzen.

3.3.1.2. Umgangsformen erlernen, Bitte und Danke, Begrüßungs- und Verabschiedungsformen, andere ausreden lassen
Benehmen ist, auf den anderen Menschen Rücksicht zu nehmen, sich zu entschuldigen, falls dies nötig ist. Fehler zugeben zu können, lernen zu warten, lernen, dass man nicht alles haben kann, was man jetzt gerade im Moment haben möchte. Die Grenzen anderer Menschen erkennen und respektieren lernen ist für ein kultiviertes und niveauvolles Leben die Grundlage. Das Benehmen z. B. beim Essen ist mit Esskultur verbunden. Beim Essen mit Messer, Gabel und Löffel umgehen können. Sitzen bleiben. Den Tisch decken und abräumen können. Mit dem Geschirr achtsam umgehen, das Essen nicht auf den Boden werfen, nicht zerbröseln. Die Brotzeittasche aufräumen gehört ebenso dazu und hat auch mit der Schulung des ästhetischen Empfindens zu tun.

3.3.1.3. Widerstandsfähigkeit, Resilienz
Eine Grundlage für die positive und gesunde Entwicklung von Kindern stellt die psychische Widerstandskraft – Resilienz – gegenüber biologischen, psychologischen und psychosozialen Entwicklungsrisiken dar. Eine der wichtigsten Schutzfaktoren ist die Bindungssicherheit in der Kindertagesstätte. Verfügen die Kinder über die Kompetenz Resilienz, dann besitzen sie die Fähigkeit, mit belastenden Situationen und schwierigen Lebensbedingungen konstruktiv umgehen zu können. Bereits früh können diese Stärken in der Tagesstätte gefördert werden. Kinder finden hier einen Ort der Erziehung und Bildung, einen Ort, an dem sie fühlen, dass sie willkommen sind und erleben, dass es gut ist, dass es sie gibt. Bei der Förderung der Resilienz gilt es auch, an den vorhandenen Kompetenzen und Stärken des Kindes anzusetzen, ins­besondere die Unterstützung kindlicher Bildungsprozesse ist in diesem Zusammenhang sehr wichtig.

3.3.1.4. Werte und Orientierungskompetenz
Die Entwicklung von Werten und Orientierungskompetenz bei Kindern, beim Menschen, entwickelt sich schon sehr früh. Die Entwicklung der inneren Moral ist zu unterscheiden zwischen allgemeiner Moral (Gesellschaftsmoral, Arbeitsmoral, von den Eltern anerzogene Moral) und eigenen Moralvorstellungen.

Alle für das Kind wichtigen Bezugspersonen sind Vorbilder für die Kinder und prägen das Leben der Kinder.

Wichtig ist uns die Entwicklung von Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit, von Zivilcourage. Den Mut zu finden die eigene Meinung zu sagen und zu vertreten, das Bewusstsein, schärfen oder zu bilden, dass die eigene Freiheit an Grenzen stößt, wo die Freiheit des anderen beginnt. Ein sehr wichtiger und lebensprägender Teil ist, das Leben zu bejahen, es als Geschenk von Gott zu betrachten.

Die Kinder erleben auch andere Kulturen und gleichzeitig ihre Zugehörigkeit zur eigenen Kultur.

3.3.1.5. Religiöse Bildung, Emotionalität und soziale Beziehungen
Die Grundlage für die weitere Entwicklung des Kindes, des Menschen, ist die Beziehungsfähigkeit, die Gabe der Aufmerksamkeit und Unterscheidungsfähigkeit. Darauf begründen sich die elementaren Fähigkeiten des Lebens. Ohne die Fähigkeit Beziehung aufzunehmen, sei es zu Menschen, zur Natur oder zu anderen Gedanken, verarmt der Mensch. Seine Entwicklungsfähigkeit ist blockiert.

Ziel der menschlichen Entwicklung, der Evolution allgemein ist aber die Weiterentwicklung. Religiöse Erziehung heißt dem Kind die Grundlagen für die Möglichkeit dieser Entwicklung mitzugeben. Offen für Neues und für die eigene Kultur zu sein. Achtung und Toleranz vor dem Anderssein des einzelnen Menschen zu erlangen. Die Kultur anderer Völker als Bereicherung zu betrachten. Auch die Pflege der religiösen Feste im Jahresablauf ist Ziel dieser Erziehung. Am meisten prägt aber die Erfahrung:

>> Es ist gut, dass es mich gibt, es gibt einen Gott,
der sich freut, dass es mich gibt, der mein DA SEIN bejaht. <<   Elmar Gruber

3.3.1.6. Fähigkeit zu demokratischer Teilhabe, Partizipation
Ein wichtiger Teil unserer Arbeit besteht auch darin, die Kinder auf ein Leben in einer demokratischen Gesellschaft vorzubereiten. Das bedeutet, dass Kinder z. B. Entscheidungsfindung und Konfliktlösung auf dem demokratischen Weg lernen. Im Gespräch, durch Konsensfindung und durch Abstimmungen, nicht aber durch Gewalt und Machtausübung. Kinder entwickeln diese Fähigkeiten, wenn ihnen regelmäßig Mitsprache, ihrem Alter entsprechend, zugestanden wird.

3.3.1.7. Beschwerdemanagement für Kinder
Wenn ein Kind Probleme hat, sich ungerecht behandelt fühlt, kann es immer zu einer Erzieherin oder Kinderpflegerin kommen. Bevorzugt wird das Kind immer zu der Person gehen, zu der es eine vertrauensvolle Beziehung hat. Deshalb ist eine gute vertrauensvolle Bindung, eine gute und vertrauensvolle Beziehungsebene zwischen Kind und Erziehungspersonal so wichtig.

3.3.2. Physische Kompetenz, Bewegungserziehung und -förderung, Sport

Eigenverantwortung für körperliches Wohlbefinden und Gesundheit. Immer mehr sollen Kinder selbstständig und kompetent werden in ihrer Ernährung, Hygiene und Körperpflege. Bewegung ist für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Kindes unerlässlich. Im frühen Kindesalter ist sie nicht nur für die Gesundheit und die Bewegungsentwicklung entscheidend, sondern auch für die Entwicklung der Wahrnehmung, sowie für die kognitive und soziale Entwicklung. Zu den physischen Kompetenzen gehört auch die rhythmisch musikalische Erziehung. Dieser Bereich ist eng mit dem Sprachbereich verbunden. Bewegung gilt zu Recht als wesentlicher Bestandteil der Erziehung des Kindes. Im Vorschulalter ist Bewegung unverzichtbar, um der natürlichen Bewegungsfreude des Kindes Raum zu geben, das Wohlbefinden und die motorischen Fähigkeiten zu stärken sowie eine gesunde Entwicklung zu gewährleisten. Die Verbesserung der motorischen Leistungen des Kindes steigert seine Unabhängigkeit und sein Selbstvertrauen.

In Kleingruppen werden wöchentlich geführte Turnstunden angeboten. Der regelmäßige Aufenthalt im Freien bietet den Kindern die Möglichkeit sich zu bewegen: zu klettern, zu rutschen, fangen zu spielen, mit dem Dreirad zu fahren, usw.

3.3.2.1. Grobmotorik
Unter diesem Begriff versteht man z. B. hüpfen, auf einem Bein stehen, laufen, Treppen steigen, das Gleichgewicht halten, balancieren, usw. Die Grobmotorik wird in den Bereichen Bewegung und rhythmisch musikalische Erziehung gefördert.

3.3.2.2. Feinmotorik
Schneiden, falten, halten von Stiften und Scheren. Tätigkeiten mit den Fingern oder Zehen. Alltägliche allgemeine Dinge wie z. B. Knöpfe und Reißverschlüsse auf- und zumachen, Mandarinen schälen, oder der Umgang mit dem Essbesteck. Die Feinmotorik ist eng mit der Sprachentwicklung verbunden.

3.3.3. Lernmethodische Kompetenz

3.3.3.1. Lernen wie man lernt

Die Kinder erleben: Lernen macht Spaß! Und: jeder darf Fehler machen.

Im Vorschulalter wird das Fundament für die grund­sätzliche Einstellung des Kindes zum Leben, zum Lernen gelegt. Individuell stärkende Lern- und Lebensmuster oder aber Versagensängste werden jetzt geboren und genährt. Kinder lernen, an sich selbst zu glauben, ihre Welt zu entdecken, das Gelernte zu formulieren und bewusst wieder anzuwenden. Bei allen Angeboten in allen Bereichen wird den Kindern diese Fähigkeit vermittelt.

3.3.4. Geschlechtsbewusste Erziehung

Die Kinder erfahren, dass unabhängig vom Geschlecht alle Menschen gleichberechtigt und wertvoll sind. Sie erleben, dass ihre Gemeinsamkeiten hinsichtlich Begabungen, Fähigkeiten, Interessen und Intelligenz größer sind als die Unterschiede.

Sie erkennen, dass „männlich“ und „weiblich“ sein in vielen Varianten möglich ist, und haben durch verschiedene Räume (Bauecke, Puppenecke, Kuschelecke, Malecke, Büro usw.) die Möglichkeit, ihr Potential in alle Richtungen zu entdecken und zu entwickeln.

3.3.5. Musikalische Bildung und Erziehung

Die Kinder singen, tanzen und bewegen sich mit Musik. Beim Singen lernen sie verschiedene Klangfarben, Rhythmen und Dynamiken kennen. Sie lernen verschiedene Instrumente kennen und auf ihnen zu spielen. Die Kinder lernen verschiedene Arten von Musik kennen (Klassik, meditative Musik, Kinderlieder usw.)

3.3.6. Kognitive Kompetenz

3.3.6.1. Mathematische Kompetenz
Erste Erfahrungen mit Mathematik heißt: den Kindern wird auf kindgerechte Weise das Grundverständnis von Formen, Längen, Zahlen und Mengen spielerisch nahegebracht.

Sie machen Erfahrungen im Umgang mit Zeit, erkennen Muster und können mit Begriffen wie: vorn, hinten, schräg, kurz, rechts, links usw. umgehen. Daraus werden entsprechend logische Denkvorgänge unterstützt: z. B. das Erfassen von Zusammenhängen, verstehen von Regeln, entwickeln von selbstständigem Denken und eigener Logik, die Fähigkeiten der differenzierten Wahrnehmung, das Beschreiben und Beobachten. Die Denkfähigkeit (Experimentieren, Begriffe bilden, Hypothesen aufstellen) wird gefördert. In verschiedenen Lebenssituationen können verschiedene kreative Lösungsmöglichkeiten gefunden werden.

3.3.6.2. Naturwissenschaften und Technik
Auch die Bereiche Naturwissenschaften und Technik gehören zu den kognitiven Kompetenzen. Die Kinder erleben sinnliche Anregungen durch Kneten, Pusten, Riechen, Tasten usw. Im Jahresablauf sammeln die Kinder Naturmaterialien, erleben Naturvorgänge bewusst, können beobachten und vergleichen. Die Kinder experimentieren mit verschiedenen Materialien und erfahren so Spannendes über Dinge wie Wasser, Luft, Erde, Sand, Gräser, Blumen, Samen. Die Kinder erleben bei Experimenten: was schwimmt oben, was schwimmt unten, Licht und Schatten, was ist magnetisch usw..

3.3.6.3. Umweltbildung und Erziehung
Die Kinder lernen die Vorgänge in der Natur, die Pflanzen und die Tierwelt kennen. Sie unterscheiden, die Schöpfung als Geschenk zu achten und zu respektieren. Aktives umweltbezogenes Handeln vermitteln wir den Kindern, z. B. indem wir auf den Papierverbrauch achten, richtigen Umgang mit Papierhandtüchern, richtigen Umgang mit Wasser und natürlich richtigen achtungs­vollen Umgang mit Lebensmittel erlernen.

3.3.7. Sprachliche Kompetenz

Die Entwicklung der Sprachfähigkeit vollzieht sich in einem einheitlichen Prozess gleichzeitig mit der Ausbildung des Denkens. Es ist ein zielgerichtetes Kombinieren von begrifflichen Elementen. Wichtig dafür ist ein vertrauensvoller Umgang miteinander. Es soll eine Basis für Gespräche geschaffen werden, z. B. freundliches offenes Zugehen auf das Kind, einfache Fragen stellen, Fingerspiele, Bilderbücher, Rollenspiele, Lieder, Gespräche u. v. a. fördern die Sprachentwicklung beim Kind. In einer offenen anregenden Atmosphäre und im Kontakt mit Erwachsenen und Kindern verschiedener Altersstufen lernt das Kind sich über Interaktion und Sprache die
Welt zu erschließen.

3.3.7.1. Gezielte Beobachtung und Dokumentation des sprachlichen Entwicklungsstandes, Vorkurs Deutsch
Die Beobachtungsbögen Sismik, Seldak werden zur gezielten Beobachtung des Sprachstandes und zur Dokumentation der sprachlichen Entwicklungsprozesse eingesetzt.

Wir als pädagogische Fachkräfte haben dann die Möglichkeit, an den Stärken und Kompetenzen des Kindes anzusetzen und es entsprechend zu fördern. So können Kinder an den „Vorkurs Deutsch“-Kursen teilnehmen, wenn es die sprachliche Entwicklung erfordert.

3.3.8. Ästhetische, bildnerische und kulturelle Bildung

Eigene Ideen umsetzen, eigene Wünsche und Bedürfnisse ohne fremde Hilfe verwirklichen, die eigenen Talente und Fähigkeiten nach außen umsetzen, herausfinden, was man mit Farben und verschiedenen Materialien alles machen kann. Die Kinder dürfen sinnliche Erfahrungen machen, sie lernen unterschiedliches Werkzeug und Material kennen. Beim Malen mit Musik z. B. lernen sie Bilder mit Tönen zu verbinden. Die Literatur, Bilderbücher kennenzulernen, Kino, Konzerte und Theater kennen zu lernen, das bringt den Kindern Kultur näher und macht ihnen Freude und Spaß.

3.3.9. Gesundheitskompetenz

3.3.9.1. Brotzeit
Es wird die gleitende Brotzeitregelung durchgeführt. Die Kinder und Eltern werden angehalten, sinnvolle Brotzeit mitzunehmen, es besteht jedoch kein Verbot für Süßigkeiten. Wir wollen mit den Eltern versuchen, das Verständnis für gesunde Ernährung zu fördern. Süßigkeiten sind Nachspeisen, aber kein Ersatz für die Hauptmahlzeit bzw. Brotzeit. In Kooperation mit den Eltern bieten wir den Kinder während des Tages immer frisches Obst und Gemüse am Brotzeittisch an.

3.3.9.2. Mittagessen
Die Kinder sitzen in freier Wahl an den Tischen in ihrem Gruppenraum zum gemeinsamen Mittagessen.

Den Kindern soll Esskultur vermittelt werden. Das heißt, die Kinder unterhalten sich leise, bleiben während des Essens sitzen, missbrauchen das Essen nicht zum Spielen, wählen aus, wie viel sie essen möchten, decken den Tisch ansprechend mit Tischdecke und Porzellangeschirr.

3.3.9.3. Ruhezeiten
Die Vorschulkinder verbringen die Mittagszeit in einer ruhigen Gruppe. Falls ein Vorschulkind eine Ausruhzeit braucht, kann es selbstverständlich auch zu den restlichen Kindern zur Mittagsruhe dazu kommen. Die restlichen Kinder ziehen sich in den Schlafsaal zurück. Hier hören sie Einschlafgeschichten oder Märchen. Kinder, die nach kurzer Zeit noch nicht schlafen, stehen leise auf und beschäftigen sich in einem Gruppenraum ohne Trubel und Stress.

Besonders die jüngeren Kinder brauchen eine ruhige Ausruhzeit, ohne Lärm und Hektik, zum Regenerieren und Erholen. Es ist sinnvoll, dass die Kinder während eines 8- bis 10-Stunden-Tages einmal aus dem lauten Trubel und dem Lärm herausgenommen werden, um die Sinne wieder zur Ruhe kommen zu lassen und um die Eindrücke und Erlebnisse des Vormittags verarbeiten zu können.

3.3.10. Informationstechnische Bildung, Medienbildung und Erziehung

Medienkompetenz ist heute unabdingbar, um am politischen, kulturellen und sozialen Leben in der Informationsgesellschaft teilnehmen und es souverän und aktiv mitgestalten zu können. Medienkompetenz bedeutet bewusster, kritischer, sachgerechter, selbstbestimmter und eigenverantwortlicher Umgang mit Medien.

Zu den Medien gehören Druckmedien (Bilderbücher, Bücher, Zeitungen, Comics usw.) und technische Medien (PC, Video/DVD, TV, Hörmedien, Dias, Fotoapparate, Kino, Handy usw.). Die Kinder lernen gerade die technischen Medien an-, ABER auch wieder auszuschalten.

Wir greifen die Medienerfahrung der Kinder auf und versuchen sie für die Kinder verständlich einzuordnen. Die Mitarbeiter sind auch hier aktive Vorbilder, so z. B. im Umgang mit dem Handy.

3.4. Individuelle Förderung

Jedes Kind unterscheidet sich durch seine Persönlichkeit und Individualität von anderen Kindern. Im Kindergarten fördern wir die Stärken eines Kindes und stärken es bei seinen Schwächen in der Entwicklung. Durch gezielte Beobachtung erhalten wir ein verlässliches Bild für unsere individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes. Durch unseren guten Personalschlüssel ist es möglich ganz gezielt mit dem einzelnen Kind spielerisch an dessen individuellen Stärken und Schwächen zu arbeiten.

3.5. Themenübergreifende Bildungs- und Erziehungsaspekte

3.5.1. Übergang von der Familie / Kinderkrippe in den Kindergarten

Übergänge sind zeitlich begrenzte Lebensabschnitte, in denen markante Veränderungen geschehen. Es sind sehr prägende Lebensabschnitte, die der Einzelne in der Auseinandersetzung mit dem sozialen Umfeld durchläuft. Diese Lebensphasen mit hohen Anforderungen, Veränderungen der Lebenswelten, können sehr belastend aber auch sehr positive Lebenserfahrungen werden. Die Eltern und Kinder erleben sich als aktive Übergänger und Mitgestalter ihres Lebenslaufs. Erfolgreiche Übergangsbewältigung stärkt das Kind und bereichert seine Identität. Es eignet sich dabei jene Kompetenzen an, die es im Umgang mit Veränderungen in seinem Leben braucht, nämlich sich auf neue Situationen einzulassen, sich mit diesen auseinanderzusetzen und sich zu verändern. Es erfährt, dass Übergänge eine Herausforderung sind und keine Belastung. Es erfährt Selbstvertrauen, Flexibilität und Gelassenheit mit Blick auf weitere Übergänge. Bei Kindern tragen die Erwachsenen die Verantwortung für das Gelingen der Übergänge. Das pädagogische Personal begleitet die Übergänge.

3.5.1.1. Vorbereitung der Eltern
Eltern sind zweifach gefordert, nämlich ihren eigenen Übergang, die Trennung vom Kind, zu bewältigen, und ihr Kind dabei zu unterstützen.

Bei der Anmeldung wird bereits der erste Vertrauenskontakt hergestellt. In einem ausführlichen Gespräch werden alle Fragen der Eltern beantwortet und der Übergang in die Einrichtung besprochen. Im Mai vor dem Kindergarteneintritt der Kinder sind die Eltern zu einem Elternabend eingeladen. Bei diesem Elternabend werden alle wichtigen Fragen beantwortet. Bei diesem Elternabend lernen die Eltern das für ihr Kind zuständige pädagogische Personal, das Gruppenzimmer, das gesamte Haus kennen. Es können über alle Ängste und Befürchtungen gesprochen werden und wie die Eltern ihr Kind auf den Kindergarten gut vorbereiten können. Die Eingewöhnungszeit wird besprochen und was das Kind in der Einrichtung alles braucht.

3.5.1.2. Vorbereitung der Kinder
Zur Vorbereitung auf den Kindergarten können die Kinder und deren Eltern den Kindergarten, nach Ab­sprache ihre spätere Gruppe schon im Sommer
zuvor besuchen und einen Schnuppervormittag in der Einrichtung verbringen. Die Eltern kaufen gemeinsam mit ihren Kindern die nötigen Kindergartensachen (Matschhose, Brotzeittasche usw.). Die Eltern sprechen vor ihrem Kind positiv über den Kindergarteneintritt, sie machen den Kindern keine Angst vor diesem Schritt und die Einrichtung.

3.5.1.3. Kooperation mit der Kinderkrippe
Die Kinderkrippe kann den Kindergarten ebenfalls besuchen. Die Kinder nehmen bei diesem Schnuppertag allerersten Kontakt zum Erziehungspersonal auf. Sie lernen das Zimmer und die Umgebung kennen, so dass das bei der Eingewöhnung nicht mehr alles ganz so neu und überwältigend ist. Wenn die Eltern es wünschen, und nur dann, können die Fachkräfte der Kinderkrippe einen Fachdialog über das zukünftige Kindergartenkind mit dem pädagogischen Personal des Kindergartens führen.

3.5.1.4. Eingewöhnung
Die Eingewöhnungsphase wird in enger Absprache mit den Eltern gestaltet. Der Eintritt in den Kindergarten ist für die Familien ein bedeutendes Ereignis. Die Eingewöhnungsphase wird für Kinder und Eltern positiv gestaltet. Die Kinder bleiben an ihrem 1. Kindergartentag zusammen mit ihren Eltern ca. 1 Std. in ihrer jeweiligen Gruppe, und können so erste Beziehungen aufbauen. Sie beobachten und erkunden an der Hand ihrer Eltern das Zimmer. Am 2. Tag bleiben die Kinder für eine kurze, für die Kinder überschaubare Zeit ohne die Eltern im Gruppenzimmer. Die Eltern können während dieser Zeit im Elterncafé einen Kaffee/Tee trinken, ein Buch lesen oder sich einfach mit den anderen neuen Eltern austauschen. Sollte das Kind ihre Eltern brauchen, so sind die Eltern in der Nähe und können sofort zu ihrem Kind. Das gibt Eltern und Kindern Sicherheit. Diese Zeitspanne ohne Eltern wird in den nächsten Tagen und Wochen für das Kind immer länger, so wie es individuell gut ist für das Kind.

In der Regel ist das nach 1 bis 2 Wochen der Fall. Abschluss der Eingewöhnung ist, wenn sich das Kind in Stresssituationen von einer Fachkraft beruhigen lässt und die Lernangebote, Spielangebote in der neuen Gruppe für sich nutzt.

3.5.2. Ãœbergang vom Kindergarten in die Grundschule

3.5.2.1. Vorbereitung der Eltern
Im letzten Kindergartenjahr werden mit den Eltern nochmals intensive Entwicklungsgespräche über das Kind geführt. Wenn die Eltern es wünschen, und nur dann, kann der Kindergarten Fachgespräche über das Kind mit der zukünftigen Grundschullehrerin führen.

3.5.2.2. Vorbereitung der Kinder
Im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung nimmt das Kind an den Vorschulangeboten teil. Hier wird das Kind noch einmal intensiv und individuell auf die Schule vorbereitet. Im letzten Jahr vor dem Schuleintritt besuchen die zukünftigen Schüler ihre Grundschule zu einem Schnuppervormittag. Hier lernen sie die Lehrerin kennen und das Schulgebäude.

3.5.2.3. Kooperation mit der Grundschule
In unserer Einrichtung gibt es eine Kooperationsbeauftragte, die regelmäßig in engem Kontakt zur Grundschule steht. Bei den Kooperationstreffen werden die Vorbereitung der Kinder auf die Schule, Schnuppertage und Vorkurs Deutsch Kurse besprochen.

3.5.3. Inklusion – Umgang mit individuellen Unterschieden und soziokultureller Vielfalt

Die Basis der Inklusion ist die uneingeschränkte Teilnahme aller Menschen in unserer Gesellschaft, es ist wichtig diese zu fördern und alle bestehenden Integrationsmaßnahmen auf dieser Basis auszurichten. Der inklusive Weg ist ein Entwicklungsprozess, der kontinuierlich die eigenen Werte und Handlungen reflektiert. Die inklusive Pädagogik ermöglicht gemein­sames Leben und Lernen aller Kinder, unabhängig von ihren körperlichen, geistigen und psychischen Bedingungen, sowie ihrer geschlechtlichen, religiösen und ethnisch-kulturellen Ausgangslage.

3.5.3.1. Kinder verschiedenen Alters
Unsere Gruppen sind altersgemischt zusammengesetzt. So lernen die jüngeren Kinder von den Älteren, und die älteren Kinder nehmen Rücksicht auf die jüngeren Kinder.

3.5.3.2. Geschlechtssensible Bildung

  • Siehe auch 3.3.4. Geschlechtsbewusste Erziehung

Mädchen und Jungen können sich in der Einrichtung gleichwertig und gleichberechtigt entwickeln. Das Erziehungspersonal setzt an den individuellen Stärken und Kompetenzen der Mädchen und Jungen an. Im Rahmen der pädagogischen Arbeit bieten sich entsprechend vielfältige Möglichkeiten, so dass die Kinder eine positive Einstellung zum eigenen und anderem Geschlecht entwickeln können.

3.5.3.3. Interkulturelle Bildung
Das Kind lernt und erlebt in unserer Einrichtung ein selbstverständliches Miteinander von verschiedenen Sprachen und Kulturen. Es hat Interesse und Freude, andere Kulturen und Sprachen kennen zu lernen, zu verstehen und sich damit auseinanderzusetzen.

Gleichzeitig beschäftigt sich das Kind mit der eigenen Herkunft. Kulturelle Aufgeschlossenheit und Neugier heißt für alle: Offenheit für andere Kulturen zu entwickeln und Distanz gegenüber anderen Kulturen und Sprachen abzubauen, sondern im Gegenteil, die Vielfalt als Bereicherung zu erkennen. Auch die Mehrsprachigkeit ist eine große Herausforderung, aber auch Chance, sich in verschiedenen Sprachen ausdrücken zu können. Für Migrantenkinder, die Deutsch als Zweitsprache erlernen, bedeutet das zum einen den Erwerb vielfältiger Kompetenzen in der deutschen Sprache und zum andern die fortlaufende Weiterentwicklung ihrer Familiensprache als Teil ihrer kulturellen Herkunft.

3.5.3.4. Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind
Grundlage für die pädagogische Arbeit ist auch hier, eine Atmosphäre von gegenseitiger Akzeptanz und Zusammengehörigkeit zu schaffen. Unterschiedlichkeit wird nicht als Defizit gesehen, sondern als Chance, voneinander zu lernen und sich gegenseitig zu bereichern. Genauso wie bei der interkulturellen Bildung, lernen die Kinder miteinander respektvoll, rücksichtsvoll und vorurteilslos miteinander umzugehen.

3.5.3.5. Kinder mit erhöhtem Entwicklungsrisiko
Ein Teil der Kinder in der Einrichtung ist manchmal in seiner Entwicklung auffällig, gefährdet oder beeinträchtigt. Sie brauchen und bekommen einen erhöhten Bedarf an Unterstützung und Förderung. Kinder mit besonderen Bedürfnissen dürfen und sollen an allen Aktivitäten und Angeboten für Kinder, die sich „normal“ entwickeln, voll partizipieren. Bei Kindern mit erhöhtem Entwicklungs­risiko werden die Beobachtungsergebnisse im Team besprochen und bei Bedarf ein beratendes Gespräch mit den Eltern geführt. Gemeinsam mit den Eltern wird der Kontakt zu einem Fachdienst (Arzt, Frühförderung, Logopäde, Ergotherapeut) hergestellt.

3.5.3.6. Kinder mit Hochbegabung
Hochbegabung ist prinzipiell nicht auf den kognitiven Bereich zu begrenzen. Sie kann sich z. B. auch im sportlichen, im künstlerischen oder musischen Bereich zeigen. Hochbegabung tritt sehr selten auf; beispielsweise haben nur 2 % der Menschen einen IQ von 130 und mehr.

In den Lebensjahren bis zur Einschulung ist Hochbegabung nur sehr schwer zu „diagnostizieren“. Das kann nur ein spezieller Fachdienst. Gerade bei Hochbegabten ist die Integration in eine Regelgruppe wichtig. Sie benötigen ganzheitliche Lernprozesse, wie sie bei uns die Regel sind.

3.5.3.7. Förderung benachteiligter Kinder
Kein Kind darf wegen belastender Lebensumstände benachteiligt werden. Durch die Teilnahme an der Münchner Förderformel, dem Standortfaktor, ist es uns möglich zusätzlich Personal zu beschäftigen. Dadurch ist es uns möglich, gerade Kinder aus benachteiligten Lebensumständen besonders zu fördern. Diese Kinder brauchen verstärkt eine gute und zuverlässige Beziehung mit dem pädagogischen Personal. Durch viel individuelle Förderung werden diese Kinder speziell gefördert. Sie nehmen an Ausflügen teil, lernen so die verschiedensten Kulturangebote kennen, nehmen an Projekten teil, bei denen 5 bis 8 Kinder von 2 Fachkräften betreut werden.

3.5.4. Schlüsselprozess der Bildungs- und Erziehungsarbeit

3.5.4.1. Partizipation
Ein wichtiger Teil unserer Arbeit besteht auch darin die Kinder auf ein Leben in einer demokratischen Gesellschaft vorzubereiten. Das bedeutet, dass Kinder z. B. Entscheidungsfindung und Konfliktlösung auf demokratischem Weg lernen, im Gespräch, durch Konsensfindung und durch Abstimmung. Die Kinder bestimmen in der Freispielzeit was, mit wem und wo sie spielen. Sie sind an Abstimmungen beteiligt über verschiedene Tages- und Wochenaktivitäten.

3.5.4.2. Beobachtung und Dokumentation
Die Beobachtung von Lern- und Entwicklungsprozessen bildet eine wesentliche Grundlage für pädagogisches Handeln in unserer Einrichtung. Bei diesen Beobach­tun­gen werden die Entwicklungsstände (Sprache, kognitives Entwicklung, Sozialverhalten, Motorik usw.) dokumentiert.

Bei den Beobachtungen wird grundsätzlich eine positive Haltung gegenüber dem Kind eingenommen. Dessen Individualität wird wahrgenommen und geschätzt. Derzeit sind folgende Beobachtungsvorlagen in unserer Einrichtung im Gebrauch: Perik, Seldak und Sismik. Es gibt auch die freie Beobachtung, die ebenso das pädagogische Handeln bestimmt.

Beobachtung und Dokumentation stehen in einem engen Zusammenhang. Das heißt, um Beobachtungs­ergebnisse für die pädagogische Arbeit fruchtbar zu machen, gilt es diese auszuwerten und zu dokumentieren. Dazu gehört auch eine Reflexion und Diskussion im Team. Die Beobachtungsergebnisse sind die Basis für Eltern­gespräche.

3.5.4.3. Pädagogische Angebote (Feste, Feiern, Projekte, Ausflüge)
Die pädagogischen Angebote für die Kinder werden auf der Basis der Beobachtungen ganzheitlich gestaltet. So wird jede Woche ein Turntag, ein musisches Angebot, eine Bilderbuchbetrachtung, ästhetische und bildnerische Angebote, Experimente, Vorschule usw. angeboten. Gemein­samkeiten, Kommunikation, Beziehungen entstehen auch durch gemeinsames Feiern. So feiern wir, auch zur Vermittlung bayerischer und religiöser Kultur:

  • Erntedank,
  • St. Martin,
  • Nikolaus,
  • Weihnachten,
  • Fasching,
  • Ostern,
  • Aschermittwoch,
  • Fastenzeit.

Natürlich wird auch jeder Geburtstag der Kinder und des Personals gefeiert.

Alle drei Jahre feiern wir zusammen mit den Eltern ein großes Sommerfest.

Ein Höhepunkt des Jahres ist auch immer das Spielefest für die Kinder. Dabei gibt es Büchsenwerfen, Sackhüpfen, Schminken, Nagelbrett, Malaktionen usw.

Die Kinder können an verschiedenen Projekten, teils gruppenbezogen, teils gruppenübergreifend, teilnehmen z. B.

  • philosophieren mit Kinder,
  • kochen mit Kinder,
  • offene Singstunde,
  • Gemüse und Blumen anpflanzen,
  • Ausflüge ins Theater, auf den Spielplatz, ins Museum, in den Park usw.

4. Eltern- / Bildungs- / Erziehungspartnerschaft, Vertrauen schaffen

Bildung und Erziehung fangen bei den Eltern in der Familie an. Die Familie ist der erste, umfassendste, am längsten und stärksten wirkende, einzig private Bildungsort von Kindern und in den ersten Lebensjahren.

Unser Kindergarten und die Eltern begegnen sich als gleichberechtigte Partner in gemeinsamer Verantwortung für das Kind. Wir wünschen uns eine Erziehungspartnerschaft, bei der sich Familie und Kindergarten füreinander öffnen, ihre Erziehungsvorstellungen austauschen und zum Wohle der ihnen anvertrauten Kinder kooperieren. Wichtig ist, dass die Kinder erleben, dass Familie und Kindergarten eine positive Einstellung zueinander haben.

4.1. Ziele

  • Begleitung von Ãœbergängen, wie z. B. die Vorbe­reitung und das Eingewöhnen in den Kindergarten, durch Schnuppertage, Einführungselternabende, Einzelgespräche,
  • die Vorbereitung auf die Schule durch Gespräche über die Schulfähigkeit des Kindes und entsprechende Elternabende,
  • Anmeldegespräche,
  • Tür- und Angelgespräche,
  • Konzeption der Einrichtung,
  • Aushänge,
  • Jahresplanung,
  • Wochenplan,
  • Wochenrückblick,
  • Fotodokumentationen,
  • Projektbeschreibungen,
  • Elterngespräche,
  • Hospitationen,
  • und Elternabende.

Stärkung der Erziehungskompetenz

  • durch Informations- und Bildungsveranstaltungen für Eltern,
  • Einzelgespräche,
  • Beratung und Vermittlung von Fachdiensten
  • durch Beratungsgespräche,
  • Auslegen von Familienratgebern,
  • Vermittlung zu Erziehungsdiensten,
  • Beteiligung, Mitverantwortung und Mitbestimmung
  • durch Hospitationen,
  • Organisation von Festen für Eltern und Kinder,
  • Organisation von Elternabenden,
  • Organisation für Projekte für Kinder.

4.2. Formen und Methoden der Zusammenarbeit

4.2.1. Elternbeirat

Jährlich im Oktober wählen die Eltern des Kinder­gartens den Elternbeirat. Der Elternbeirat ist ein wichtiges Gremium für die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten und Eltern. Der Elternbeirat ist als beratendes Gremium tätig.

4.2.1.1. Rechte und Pflichten des Elternbeirats
Eltern und pädagogisches Personal arbeiten partnerschaftlich bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder zusammen.

Die pädagogischen Fachkräfte informieren die Eltern regelmäßig über den Stand der Lern- und Entwicklungsprozesse ihres Kindes in der Einrichtung. Sie erörtern
und beraten mit ihnen wichtige Fragen zur Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.

Der Elternbeirat soll zudem die Zusammenarbeit mit der Grundschule unterstützen.

Der Elternbeirat wird von der Leitung der Einrichtung und dem Träger informiert und angehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden.

Der Elternbeirat berät insbesondere über

  • die Jahresplanung,
  • den Umfang der Personalausstattung,
  • die Planung und Gestaltung von regelmäßigen Elternabenden für die Eltern,
  • die Öffnungs- und Schließzeiten
  • und die Festlegung der Höhe der Elternbeiträge.

Dem Elternbeirat werden jährlich der Haushaltsplan und die Jahresrechnung der Einrichtung zur Information vorgelegt.

4.2.2. Entwicklungsgespräche

Das pädagogische Fachpersonal bietet Eltern Entwicklungsgespräche über den Entwicklungsstand ihres Kindes an. Die Eltern berichten ihrerseits vom Leben ihres Kindes zu Hause.

Dazu liegen Terminlisten an den jeweiligen Gruppen aus, in die sich die Eltern eintragen können.

Das Gespräch findet in entspannter Atmosphäre im Kindergarten statt.

4.2.3. Hospitationen

Wir bieten Eltern nach vorheriger Terminabsprache an, einen Vormittag im Kindergarten, in der Gruppe Ihres Kindes, zu hospitieren. Diese Hospitation bietet Eltern die Gelegenheit ihr Kind in der Einrichtung zu erleben, sowie den Ablauf im Kindergarten zu erleben. Nach der Hospitation ist die Möglichkeit für die Eltern mit der zuständigen Fachkraft über das Erlebte zu sprechen und Fragen zu stellen.

4.2.4. Elternabende

Der Kindergarten und der Elternbeirat organisieren nach den Wünschen der Eltern Elternabende. Die Themen dazu wählen die Eltern aus, z. B. Erste-Hilfe-Kurs für Eltern, „wie schütze ich mein Kind vor Übergriffen“, „mein Kind stark machen“, Vorbereitung auf die Schule, Malentwicklung oder Sprachentwicklung.

4.2.5. Tür- und Angelgespräche

Beim täglichen Bringen und Holen der Kinder können die Tür – und Angelgespräche stattfinden. Hier werden kurze Infos über das Kind, über den Kindergartentag, über Vorfälle zu Hause ausgetauscht.

4.2.6. Aushänge in der Einrichtung

Im Kindergarten werden wichtige Elterninformationen an der Aushangtafel neben dem Büro ausgehängt. So z. B. Speiseplan für das Mittagessen, Infos des Elternbeirates, Hinweise auf Bildungsveranstaltungen, Informationen der Grundschule, Angebote für Eltern und Kinder der Pfarrei St. Pius und des Pfarrverbandes usw.

4.2.7. Elternbefragung

Die Meinung und die Zufriedenheit der Eltern ist uns wichtig. In der jährlichen anonymen Elternbefragung können Eltern ihre Meinung und ihre Wünsche zu verschiedenen Themen zum Ausdruck bringen.

4.2.8. Beschwerdemanagement für die Eltern

Für Beschwerden, die insbesondere das Verhalten der Fachkräfte bzw. der Kinder, das Leben der Kinder in der Einrichtung, oder eine andere Entscheidung betreffen, ist der erste Ansprechpartner die Erzieherin Ihres Kindes, danach die Leitung der Einrichtung, danach der Träger der Einrichtung, der Elternbeirat, die Aufsichtsbehörde der Landeshauptstadt München, das Erzbischöfliche Ordinariat. Der Kummerkasten nimmt auch gerne Beschwerden auf. So ist die Beschwerde, wenn das gewollt ist, auch anonym.

Der Umgang mit Beschwerden ist Bestandteil von Teamsitzungen. Beschwerden sind Bestandteil einer offenen Kultur im Kindergarten und auch Chance für die Qualitätsentwicklung. Eine Beschwerde hat nie negative Folgen für das Kind oder die Eltern.

5. Zusammenarbeit in der Einrichtung

5.1. Zusammenarbeit der Mitarbeiter in der Einrichtung

Für das Kind ist eine entspannte und gelöste, freundliche und liebevolle Atmosphäre im Kindergarten elementar. Wie diese Atmosphäre entsteht, liegt an den Mitarbeitern der Einrichtung. Deswegen legen wir allergrößten Wert auf eine partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

5.1.1 Mitarbeitergespräche

Jährlich, bei Bedarf auch öfter, führt die Leitung mit den Mitarbeitern ein Mitarbeitergespräch. Themen dabei sind die Arbeitszufriedenheit, die Ziele, die sich die Mitarbeiterin setzt, die Fortbildungsplanung und die Rolle im Team. Die Mitarbeitergespräche werden dokumentiert.

5.1.2. Teamsitzungen

Einmal wöchentlich besprechen die Kleinteams in ihrer jeweiligen Gruppe ihre pädagogische Arbeit, die Wochenplanung und Reflexion der vergangenen Woche, Beobachtungen zu den Kindern.

Im wöchentlichem Wechsel finden immer Montagmorgens oder -abends große Teamsitzungen statt. Hier finden Fallbesprechungen, kollegiale Beratung, Planung von Organisation und pädagogischen Inhalten ihren Platz.

5.1.3. Kollegialer Austausch

Beim kollegialen Austausch werden die Ergebnisse von Beobachtungen und der Entwicklungsverlauf der Kinder besprochen.

5.1.4. Teamfortbildungen

Bei den Teamfortbildungen wird die Jahresplanung besprochen, neueste Bildungsinhalte, wissenschaftliche Erkenntnisse, aber auch zum Schutzauftrag für die Kinder, so z. B. ein Erste-Hilfe-Kurs für Mitarbeiter so wie Möglichkeiten zur Prävention mit dem Kinderschutzbund werden thematisiert. Ebenfalls sehr wichtig sind uns auch Teamentwicklung Fortbildungen und Fortbildungen zum Thema: Werte und Vertrauen.

5.1.5. Mitarbeitervertretung

Unsere Mitarbeiter haben 2 Mitarbeitervertreter gewählt, die ihre Rechte und Pflichten wahrnehmen.

5.1.6. Beschwerdemanagement für Mitarbeiter

Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, sich von der Mitarbeitervertretung beraten zu lassen, bzw. die Mitarbeitervertretung ist die Beschwerdemöglichkeit für die Mitarbeiter. Die Mitarbeiter können sich bei Beschwerden auch an die  Leitung oder an den Träger wenden.

5.2. Zusammenarbeit mit dem Träger und der Kirchenstiftung St. Pius

5.2.1. Dienstgespräch

Das Dienstgespräch mit dem Trägervertreter und der Leitung des Kindergartens findet regelmäßig einmal im Monat statt. Im Dienstgespräch werden alle den Kindergarten betreffenden personellen, organisatorischen und finanziellen Fragen besprochen.

5.2.2. Gemeinsame Feiern

Wie schon unter Punkt 5.1. erwähnt ist uns eine gute und positive Atmosphäre im Kindergarten sehr wichtig. Unser Träger legt sehr großen Wert auf eine positive Arbeitsatmosphäre und gute Zusammenarbeit im Team. Deswegen unterstützt er nicht nur gemeinsame Unternehmungen wie z. B. den Betriebsausflug des Personals, das Betriebsessen oder die gemeinsame Personalweihnachtsfeier, sondern nimmt sich auch die Zeit mit dem Personal zusammen zu feiern.

5.2.3. Zeit für die Kinder

Das Wohl unserer Kinder ist unserem Träger sehr wichtig. In der Regel besucht er zwei Mal im Jahr die einzelnen Gruppen um mit den Kindern zu spielen und sich dabei auch einen Überblick über die Gruppensituation und die Arbeitsatmosphäre zu verschaffen. Die Kinder freuen sich über den Besuch und spielen mit dem Hr. Pfarrer Karten, in der Bauecke oder auch Spiele am Tisch.

6. Vernetzung

Kooperation und Vernetzung mit anderen Stellen zählen zu unseren Kernaufgaben.

6.1. Frühförderstellen

Durch eine intensive Zusammenarbeit, insbesondere mit Frühförderstellen und Erziehungsberatung, soll eine bessere Prävention, eine frühzeitige Intervention bei Entwicklungsstörungen oder anderen Problemen der Kinder erreicht werden.

6.2. Kinderärzte

Die Kooperation mit Kinderärzten, aber auch mit dem Gesundheitsamt ist ebenso wichtig und bezieht sich auf den Infektions- und Impfschutz, sowie auf die Vorsorgeuntersuchungen.

6.3. Logopäden und Ergotherapeuten

Ein intensiver Austausch mit den Logopäden oder Ergotherapeuten ist für die positive Entwicklung der Entwicklungsprozesse der Kinder wichtig

6.4. Kinderkrippe

Die Kooperation mit der Kinderkrippe ist nötig für einen positiven und nicht belastenden Übergang des Kindes von der Kinderkrippe in den Kindergarten. Die Krippenkinder besuchen den Kindergarten zu einem Schnuppertag und lernen so die Einrichtung ein erstes Mal kennen. Mit Einwilligung der Eltern findet ein Fachdialog über das Kind statt.

6.5. Grundschulen

In unserer Einrichtung haben wir eine Kooperationsbeauftragte, die engen Kontakt zur Kooperationslehrerin hat. In gemeinsamen Treffen werden die Übergänge vom Kindergarten zur Grundschule besprochen.

6.6. Kindergärten

Bei regelmäßigen Konferenzen und Arbeitskreisen treffen sich die Leitungen/Fachpersonal zum intensiven Austausch.

6.7. Horte

Auch hier erleichtert die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen Kindergarten und Hort den Kindern den Übergang in den Hort. Wie auch in der Zusammenarbeit mit den Krippen und Grundschulen wird mit Einverständnis der Eltern ein Fachdialog über die Kinder geführt.

7. Reflexion und Qualitätssicherung

Um die Qualität unserer Arbeit zu sichern und zu verbessern, ist uns eine bedarfsgerechte, kundenfreundliche und flexible Arbeitsweise sehr wichtig. Zu diesen Standards gehören:

7.1. Beobachtungsbögen und Dokumentation

In regelmäßigen Abständen werden Beobachtungsbögen der Kinder angelegt um damit die Entwicklungsstände (Sprache, Kognitive Entwicklung, Sozialverhalten, Motorik) der Kinder dokumentiert. Die Ergebnisse werden mit den Eltern in regelmäßigen Entwicklungsgesprächen besprochen und schriftlich festgehalten.

7.2. Entwicklungsgespräche

Mithilfe der Ergebnisse der Beobachtungsbögen bieten wir den Eltern einen detaillierten Einblick in die Entwicklung ihres Kindes. Gespräche werden in der Regel zwei­­-
mal im Jahr besonders für die Eltern der Vorschulkinder angeboten. Die Gespräche finden in entspannter und vertrauensvoller Atmosphäre statt, worauf wir viel
Wert legen.

7.3. Elternbefragung

Einmal im Jahr führen wir eine ausführliche und schriftliche Elternbefragung durch. Es werden die Zufriedenheit mit der pädagogischen Arbeit, der Atmosphäre
in der Einrichtung, die Freundlichkeit der Mitarbeiter, die Schließtage, die Qualität des Mittagessens, die Aktivitäten des Kindergartens, die Angebote für die Eltern die Öffnungszeiten und die Organisation im allgemein abgefragt. Die Eltern können Verbesserungsvorschläge und Wünsche äußern. Für konstruktive Kritik sind wir immer sehr dankbar. Die Auswertung wird an der Infotafel veröffentlicht und mit dem Elternbeirat besprochen.

7.4. Qualitätshandbuch

Die Mitarbeiter der Einrichtung orientieren sich am bestehenden Qualitätshandbuch, das bei Veränderungen aktualisiert wird.

7.5. Fortbildung der Mitarbeiter

Die Mitarbeiter des Kindergartens nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen, Informationsveranstaltungen und Kongressen teil. Inhalte der Fortbildungen sind unter anderem: Kooperation mit den Eltern, Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern, musische Fortbildungen, Entspannung und Bewegung mit Kindern, Schutzauftrag für Kinder usw. Weiter nehmen die Mitarbeiter an Veranstaltungen der Stadt München teil.

7.6. Teamsitzungen

Bei den Teamsitzungen werden die Fortbildungsinhalte der einzelnen Mitarbeiter ins Team mit eingebracht und besprochen. Fallbesprechungen und kollegialer Austausch, Informationen über neueste wissenschaftliche Erkenntnisse, Fachartikelbesprechungen sichern ebenfalls die Qualität der pädagogischen und organisatorischen Arbeit.

7.7. Reflexion

In den wöchentlichen Gruppen und großen Teamgesprächen werden die pädagogische Arbeit und die Entwicklungsstände der Kinder besprochen und reflektiert. Bei den Jahreskonzeptionstagen mit dem Team, sowie in der Abschlusssitzung des Elternbeirates wird die gesamte Arbeit des letzten Kindergartenjahres reflektiert.

8. Überprüfung und Fortschreibung der Konzeption

Da unsere Konzeption die Basis unserer Arbeit beschreibt und festlegt, wird sie in regelmäßigen Abständen bei den jährlichen Konzeptionstagen überprüft und entsprechend der evtl. veränderten Lebenssituationen von Kindern und Eltern, neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen und den Neuerungen des Bayerischen Bildungs- und Erziehungs­planes aktualisiert.

 

München, im März 2021

Frau Carmen Berntheisel
Kita Verwaltungsleitung

Frau Irmgard Ederer
Leitung