Ferienordnung

Der Kindergarten bleibt einmal im Jahr für mindestens 3 Wochen geschlossen. Darüber hinaus kann der Kin­der­garten geschlossen bleiben:

  • an den Fortbildungstagen des Personals, höchstens 5x im Jahr,
  • zwischen Weihnachten und Neujahr,
  • am Rosenmontag und Faschingsdienstag,
  • am Gründonnerstag,
  • am Freitag nach Christi Himmelfahrt,
  • am Freitag nach Fronleichnam.

Der Kindergarten behält sich vor, aus gegebenem Anlass die Einrichtung zu schließen, einzelne Gruppen zu schließen oder nur einen Notdienst anzubieten.