Kosten

Für den Besuch des Kindergartens sind im Voraus jeweils zum Ersten des Monats für den laufenden Monat die auf dem Beiblatt aufgeführten Gebühren zu entrichten. Der Beitrag muss durchgehend bezahlt werden. Auch bei Krankheit oder Urlaub des Kindes. Er kann nur bargeldlos durch Bankeinzug beglichen werden.

Ab 1. September 2019 werden 12 Monate abgerechnet.

Jeweils zu Beginn eines neuen Jahres bzw. eines Kindergartenjahres kann eine Angleichung der Gebühren an die laufenden Kosten erfolgen. Die jeweils gültige Preisliste sehen Sie in Ihrem Buchungszeitenformular.

Änderung der Kindergartengebühren
Der Staat Bayern und die Stadt München bezuschussen ab 1. September 2019 alle Kindergartenplätze folgendermaßen:

Buchungszeitkategorieüber 3 bis 4 Std.über 4 bis 5 Std.über 5 bis 6 Std.über 6 bis 7 Std.über 7 bis 8 Std.über 8 bis 9 Std.über 9 Std.
Elternentgelde in Euro
(einkommens­unabhängig)
38 €48 €58 €69 €79 €90 €100 €
Abzüglich Beitragszuschuss
Tatsächliches Elternentgeld
(nach Abzug des Beitragszuschusses)
0 €0 €0 €0 €0 €0 €0 €

Die Verpflegungspauschale beträgt monatlich 90,– Euro.

Änderung der Buchungszeiten
Änderungen sind immer 4 Wochen vor Monatsende möglich. Der Antrag hierzu ist schriftlich bei der Gruppenleitung abzugeben.